Digitalagentur aus Köln – Railslove

Alien Illustration mit einem grünen Alien, das einen Hot Dog in der einen und eine Fahne mit einem Herz drauf in der anderen hält.
Barrierefreiheit

BFSG - Chancen und Potenziale barrierefreier Webseiten

Das Web ist für alle da! Na ja, fast. Für viele funktioniert das Einkaufen in einem Online Shop oder das Buchen einer Reise genau so mühelos wie in einem echten Geschäft. Wir gehen rein, aüßern unseren Wunsch, die Dienstleistung folgt.

Doch für rund 13 Mio. Menschen mit Behinderungen in Deutschland gleicht die Nutzererfahrung im Web einem Hochhaus ohne Fahrstuhl. Diverse Barrieren verhindern die Teilhabe: Schwache Kontraste, unklare Navigation oder fehlende Kompatibilität mit assistiven Technologien. Damit jede:r von Apps und Websites profitieren kann, müssen Barrieren abgebaut werden.

Der Vorteil ist klar: Wenn der Fahrstuhl funktioniert, profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern alle. Abgesehen davon, dass wir alle älter werden, sind Behinderungen vielfältig.

Sie können dauerhaft, situativ oder temporär sein:

  • Sehvermögen (z.B. Alterssehschwäche, Farbblindheit, Brille verlegt)
  • Hörvermögen (z.B. Schwerhörigkeit, laute Umgebung)
  • Motorik (z.B. Lähmung, gebrochene Finger)
  • Kognition und Neurologie (z.B. Lernschwäche, ADHS)

 

Ein Mann hält sein Smartphone in der Hand und schaut auf das Display.

Ein Gesetz, das allen zugutekommt

Im Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Damit wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Ziel ist es, die digitale Teilhabe zu fördern und die unendlichen Möglichkeiten des Internets für möglichst viele Menschen erlebbar zu machen.

Unser Appell: Seht das BFSG nicht als stressige Pflicht, sondern als Chance für Innovation, Reichweite und als bedeutenden Wirtschaftsfaktor.

Der Impact für die Gesellschaft und euer Business ist immens!

Wer ist betroffen?

Stand jetzt gilt das Gesetz für

  • Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeiter:innen und mehr als 2 Millionen € Jahresumsatz
  • Apps, Websites, E-Books, Dokumente – alle digitalen Produkte, mit denen Verbraucher:innen direkt interagieren (B2C)
  • Branchen u.a.: E-Commerce, Banken und Online Banking, Personenbeförderung, Telekommunikation, Buchungsportale

Dies gilt auch für bereits bestehende Produkte, sofern diese nach dem Stichtag weiter existieren sollen. Kontrolliert wird von den Behörden der Bundesländer.*

Als digitale Produktgestalter:innen sind wir uns der Verantwortung unserer Arbeit bewusst – wir wollen möglichst vielen Menschen uneingeschränkten Zugang zum Web, zu euren Produkten und Services gewähren. 

Ihr habt Fragen?

Wenn ihr euch nicht sicher seid, wo ihr mit dem Thema Barrierefreiheit anfangen sollt, was ihr bereits umsetzt, oder wie eine nachhaltige und kostenschonende Vorbereitung auf die gesetzlichen Vorgaben aussehen kann, dann meldet euch einfach bei uns. 

Mehr Infos zu unserem Assessment findet ihr hier!