Digitalagentur aus Köln – Railslove

Alien Illustration mit einem grünen Alien, das einen Hot Dog in der einen und eine Fahne mit einem Herz drauf in der anderen hält.
Barrierefreiheit

Was ermöglicht einen barrierearmen Zugang zu Online-Services?

Schon mal ein Buch online nur mit der Tastatur gekauft? Oder euch gefragt, wie blinde Menschen im Stadion den Weg vom Zug zu ihrem Sitzplatz finden?

Damit Zugang und Orientierung unabhängig von einer Behinderung gewährleistet werden können, braucht es Planungsgrundlagen. In Sportstätten regelt unter anderem die DIN 18040 des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. die baulichen Maßnahmen: Tastbare und visuell kontrastierende Bodenleitsysteme, Aufzüge, barrierefreie Wege und Sitzgelegenheiten. Was viele nicht beachten, ist für fast 10 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland unverzichtbar, um dabei sein zu können.

 

screenreader kann man schnell selbst ausporbieren: mit der Tastenkombination Command +F5 am Mac oder mit der Windows Taste+Strg+Enter

 

Und im Web?

61 von 78 untersuchte Online-Shops sind nicht barrierefrei* – die fehlende Tastaturbedienbarkeit ist hier das häufigste Problem.
Diese ermöglicht jedoch notwendige Interaktionen z. B. mit Links, Buttons oder Formularelementen. Screenreader, die über Sprachsteuerung oder eben die Tastatur bedient werden, helfen unter anderem blinden Menschen so Zugang zu erhalten. Und hier kommt die Planung, die semantische Struktur ins Spiel.

Für eine gute User Experience muss im Code klar hinterlegt sein, was Überschriften sind, wann es sich um Listen handelt, wo ein Link hinterlegt ist und welche Funktion ein Button hat. Nur dann kann assistive Technologie wirklich helfen, auch für Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen.
UND: Auch wenn wir sehen können, freuen wir uns über eine klare Übersicht und ein müheloses Erlebnis, genau so wie Suchmaschinen.

Ob E-Commerce, Online-Banking oder Nachrichtenportale – Orientierung zu bieten und Menschen mit Behinderungen eine schnelle und komfortable Nutzung von Online-Angeboten zu ermöglichen wird mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) ab dem kommenden Jahr zur Pflicht. Eine Chance für Unternehmen und ein sehr wichtiger Schritt zu mehr Inklusion. Denn digitale Barrieren sind immer auch soziale Barrieren.

Als digitale Produktgestalter*innen unterstützen wir euch auf dem Weg dorthin.

Ihr wollt mit uns einen Blick auf eure Website werfen?
Dann schaut euch einfach unser Accessibility Assessment

 

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